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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge und Abmachungen, auch wenn sie auf vorliegende Bedingungen keinen Bezug haben, bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt.

2. Die Preise verstehen sich frei Verladestation des Lieferers, soweit nichts anderes vereinbart ist. Etwa bewilligte Rabatte sowie Umsatz- und Frachtvergütungen kommen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Konkurs, bei sonstigem Zahlungsverzug über 2 Monate und bei gerichtlicher Beitreibung in Wegfall.

3. Lieferzeit, ohne Gewähr, vorbehaltlich Herstellungs- und Lieferungsmöglichkeit ab dem mit der Auslieferung des Auftrages betrauten Werk oder Lager. Mangelnde Versandmöglichkeit ab diesem Werk oder Lager schließt jeden Lieferungsverzug aus. Dem Lieferer steht jedoch das Recht zu, Lieferungen auch von einem anderen Werk oder Lager zu bewirken. Bei fehlender Versandmöglich-keit innerhalb 4 Wochen nach Fertigstellung bzw. Versandbereitschaft der Ware wird die Versandbereitschaft dem Versand gleichgestellt. Fälle höherer Gewalt oder sonstige vom Lieferer nicht verschuldete Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Ausstände und Aussperrungen, Mangel an Rohstoffen und dergl. entbinden von der Vertragspflicht. In solchen Fällen ist der Lieferer berechtigt, von seinen Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise zurück-zutreten.

4. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn fracht-freie Zusendung bzw. Fob- oder Cif-Lieferung vereinbart ist. Bei Vereinbarung einer Frachtvergütung sind die Frachtkosten abzugsfrei zu verauslagen.

5. Verpackung wird besonders berechnet und nicht zurückgenommen.

6. Zahlung grundsätzlich nach Vereinbarung. Kleinmengenversand – bei Warenwert Euro 105,-- - erfolgt per Nachnahme. Wenn nichts anderes vereinbart, gilt bei Großmengen: innerhalb 8 Tagen mit 3% Skonto, oder 30 Tage netto. Kunden- und Eigenwechsel müssen ordnungsgemäß verstempelt sein und werden nur unter Vorbehalt der Diskontiermöglichkeit sowie gegen Vergütung der Diskont-spesen angenommen. Wechsel und Schecks gelten nicht an Zahlungs Statt, bevor sie eingelöst sind. Bei Zahlungsverzug gelten vom Fälligkeitstag ab 5% über Zentralbankdiskont als Verzugszinsen vereinbart.

7. Kreditschutz. Treten beim Käufer Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, oder werden solche vor Vertragsschluss vor-handenen Umstände erst nachher bekannt, so kann der Lieferer sofort vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Zahlung in bar verlangen. Der Nachweis solcher Ereignisse gilt durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank erbracht, ohne dass die Vorlage der Auskunft vom Käufer angefordert werden kann. Bestehen solche Verhältnisse bei einem Wechselbeteiligten, so kann der Lieferer unter Rückgabe des Wechsels sofortige Bezahlung verlangen. Soweit dem Lieferer bei völliger oder teilweiser Nichterfüllung des Vertrages ein Schadensersatzanspruch zusteht, kann dieser mindestens in Höhe von 25% des auf die nicht gelieferte Ware entfallenden Kaufpreises geltend gemacht werden.

8. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Käufer erst über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum gegebenenfalls als Sicherung für unsere Saldo-Forderung. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt erst die Einlösung als Tilgung. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumgserwerbs nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten.

9. Der Käufer ist verpflichtet,

a) Eigentumsvorbehaltsware gegen Feuer und Diebstahl ausreichend zu versichern.

b) die Lagerung dieser Ware von den übrigen Waren getrennt vorzunehmen.

c) die Pfändung dieser Ware seitens Dritter sofort dem Lieferanten anzuzeigen.

d) über die Ware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verfügen, sie also insbesondere nicht zu verpfänden, noch zur Sicherheit zu übereignen.

e) für den Fall der Überschreitung des Zahlungszieles ist dem Lieferer auf Ver-langen eine Liste seiner ausstehenden Forderungen zu übergeben, soweit diese Forderungen aus Verkäufen von Ware herrühren, an der sich der Lieferer das Eigentum vorbehalten hat.

10. Mängelrüge hat spätestens innerhalb 8 Tagen nach Ankunft der Ware und vor deren Verarbeitung schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel zu erfolgen. Sie hat auf die Erfüllung der vereinbarten Zahlungs-bedingungen keinen Einfluss. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich auf die gesamte gelieferte Ware. Für nachweislich mangelhaft gelieferte Ware, die den gemachten Qualitätsangaben nicht entspricht, wird nach Rücksendung bald-möglichst Ersatz geleistet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere das Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Abweichung bis zu 10% in den bestellten Mengen und Stärken bilden keinen Grund zu einer Beanstandung. Nichteinhaltung der Zahlungs-bedingungen entbindet den Lieferer von jeder Pflicht zur Gewährleistung. Eine Gewähr dafür, dass die von uns angebotenen oder gelieferten Waren für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet sind, übernehmen wir nicht. Die Gebrauchs- bzw. Bedienungsanweisung ist zu beachten. Alle weiter-gehenden Ansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.

11. Erfüllungsort für Zahlung ist der Sitz des Lieferers, für Lieferung der Versandort. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Lieferers zuständige Gericht. Für alle ange-nommenen Bestellungen gelten ausschließlich vorstehende Bedingungen, falls abweichende Vereinbarungen von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.





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74858 Aglasterhausen